Energieberatung und Fördermittelantrag – BAFA & KfW
Energetische Sanierung lohnt sich – erst recht mit staatlicher Förderung. Aber der Antragsprozess schreckt viele ab: Welches Programm passt? Wann muss der Antrag gestellt werden? Was passiert, wenn ich einen Fehler mache?
Wir machen das für Sie. Als zertifizierte Energieberater (BAFA/dena) übernehmen wir die komplette Beratung und Antragstellung – damit Sie die maximale Förderung erhalten.
Energieberatung – Was Sie erwartet
In einer Vor-Ort-Beratung analysieren wir den energetischen Zustand Ihres Gebäudes:
- Ist-Analyse: Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung
- Schwachstellenanalyse mit Wärmebrückenberechnung
- Konkrete Maßnahmenempfehlungen mit Kosten-Nutzen-Bewertung
- Beratung zu Fördermöglichkeiten und Einsparpotenzial
Ergebnis: Sie wissen genau, welche Maßnahmen sich für Ihr Gebäude lohnen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP ist Ihr persönlicher Stufenplan für die energetische Sanierung. Vorteil: Mit einem iSFP erhalten Sie 5 % zusätzlichen Förderbonus auf jede Einzelmaßnahme.
- Visualisierung des aktuellen und geplanten Energiestandards
- Sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen über mehrere Jahre
- Förderfähig: Die Erstellung wird mit bis zu 80 % bezuschusst (Ein-/Zweifamilienhaus)
Fördermittelantrag – Wir übernehmen die Bürokratie
Der richtige Zeitpunkt und die korrekte Antragstellung sind entscheidend. Wir kümmern uns um:
- BAFA-Förderung: Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung)
- KfW-Förderung: Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Heizungstausch
- Antragstellung VOR Beginn der Maßnahmen (Pflicht!)
- Technische Projektbeschreibung und Nachweise
- Verwendungsnachweis nach Abschluss
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir stellen den Antrag und bestätigen die Umsetzung.
Energieausweis – Wann Sie ihn brauchen
Bei Verkauf, Vermietung oder umfassender Sanierung ist ein Energieausweis Pflicht. Wir erstellen:
- Bedarfsausweis: Berechnung auf Basis der Gebäudedaten (genauer, für Förderung relevant)
- Verbrauchsausweis: Auf Basis der tatsächlichen Verbräuche (günstiger, eingeschränkt nutzbar)
Lüftungskonzept – Wann es Pflicht ist
Nach DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept Pflicht, wenn bei einer Sanierung mehr als 1/3 der Fenster getauscht oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.
Wir erstellen Ihr Lüftungskonzept und prüfen, ob eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist. Ansprechpartnerin: Carmen Pacek, 0176 62771950
Thermografie – Schwachstellen sichtbar machen
Mit Wärmebildaufnahmen machen wir energetische Schwachstellen sichtbar:
- Wärmebrücken an Fassade und Dach
- Undichte Fenster und Türen
- Fehlstellen in der Dämmung
Ideal als Grundlage für gezielte Sanierungsmaßnahmen.
Jetzt Energieberatung anfragen
Nutzen Sie die staatliche Förderung und senken Sie Ihre Energiekosten nachhaltig. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
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