Bausachverständiger

Für die Tätigkeit als Bausachverständiger gibt es unterschiedliche Zulassungen und Bestellungsarten. Wir haben hier einmal zwei herausgestellt.

„Öffentliche Bestellung“ oder „Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2003“

Beide Systeme sind darauf ausgerichtet, der Öffentlichkeit fachlich und persönlich qualifizierte Bausachverständige zur Verfügung zu stellen.

Voraussetzungen

Für die Tätigkeit als Bausachverständiger ist fachliche Kompetenz, das heißt "besondere Sachkunde" erforderlich. Die Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit als Bausachverständiger, der sich „öffentlich bestellen“ oder „zertifizieren“ lassen möchte sind:

  • >30 Jahre
  • Meister, Techniker, Dipl.-Ing. oder eine gleich- bzw. höherwertige Ausbildung (Ausnahmen sind nur nach Prüfung möglich)
  • Fachwissen, fachspezifisch über dem Durchschnitt

Nach der Bestellung/Zertifizierung, ist ein Bausachverständiger verpflichtet, regelmäßig an umfangreichen sowie fachlich und rechtlich zugelassenen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Nachweise legen die Grundlage für die weitere Bestellung/Zertifizierung als Bausachverständiger.

Unsere Fachgebiete:

  • Bauschäden
  • Abdichtung und Feuchtigkeitsschutz (DIN 18195)
  • Außen- und Innenputz (DIN 18550)
  • Fassadenbekleidung (DIN 18345 WDVS)
  • Schimmel, Hausschwamm (DIN 68800-4 Holzschutz)
  • Wärme- und Kälteschutz  (DIN 4108)
  • Lüftungskonzepte (DIN 1946)
  • Schallmessungen (DIN 4109)

Tags: Baugutachter, Baugutachten

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