Haftung versteckter Mängel
1. "Für versteckte Mängel gelten die Gewährleistungsfristen nicht!"
2. "Für versteckte Mängel haftet man 30 Jahre!"
"Was stimmt?" Beide Sätze sind genauso falsch wie anscheinend unausrottbar.Tatsache ist, eine längere Haftung als die der vertraglich vereinbarten oder der gesetzlichen Gewährleistungsfristen gibt es nicht. Auch nicht für versteckte Mängel.
"Versteckt" ist am Bau doch so Vieles: Der Estrich unter dem Bodenbelag, die Elektroleitungen in der Wand oder über der Abhangdecke, etc. Für all dies müsste dann eine andere Gewährleistungsfrist gelten. Dass dies nicht sein kann, versteht sich von selbst. Die Haftung war und ist immer gleich.